KW37 LaDaDi - Widerruf Wasserentnahme Allgemeinverfügung | Gemeinde Mühltal

Allgemeinverfügung wird aufgehoben,
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen wieder möglich


Aufgrund der ergiebigen Niederschläge im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den vergangenen Wochen und der nun einsetzenden kühleren Witterung hat sich die wasserwirtschaftliche Situation erkennbar verbessert. Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist deshalb wieder möglich.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 28.06.2023 wurde durch den Ersten Kreisbeigeordneten Lutz Köhler widerrufen. Veröffentlicht ist der Widerruf auf www.ladadi.de.

 

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Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 19 Abs. 3 und § 63 Abs. 2 Hess. Wassergesetz (HWG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg als zuständige untere Wasserbehörde (§ 64 Abs. 3 HWG) für den Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende

Allgemeinverfügung

Die Verfügung vom 28.06.2023 wird hiermit widerrufen. Der Widerruf tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich und zur Niederschrift beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der oben genannten Frist beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingeht.

Darmstadt, 13.09.2023

gez. Lutz Köhler

Erster Kreisbeigeordneter


Widerruf der Allgemeinverfügung zum Download (PDF)

Quelle und weitere Informationen:

Webseite LaDaDi