KW4 Informationen Bürgermeisterwahlstichwahl 2024 | Gemeinde Mühltal

Informationen zur Bürgermeisterstichwahl


Liebe Wählerinnen und Wähler,

am Sonntag, dem 18. Februar 2024, findet die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Gemeinde Mühltal statt.

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern wurde bereits für die Hauptwahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die für die Stichwahl notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigte, denen bereits für die Direktwahl eine Wahlbenachrichtigung übersandt wurde, erhalten für die Stichwahl keine neue Benachrichtigung. Die Benachrichtigung für die Direktwahl gilt auch für die Stichwahl; die Stimmabgabe findet in dem dort angegebenen Wahlraum des aufgeführten Wahlbezirks statt.

Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind und Wahlberechtigte, die für die Direktwahl nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und auf Antrag einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl. Sofern diese Personen noch keinen Wahlschein erhalten haben, sollten sie sich bitte unverzüglich an das Wahlamt wenden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jetzt auch wieder möglich. Wer bereits Briefwahl auch für die Stichwahl beantragt hat, wird die Unterlagen voraussichtlich frühestens ab Ende kommender Woche erhalten.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

Internet (Online-Wahlscheinantrag)

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite ab sofort bis einschließlich
14. Februar 2024 unter folgendem Link freigeschaltet:

OLIWA Online-Antrag Wahlschein

Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Sie können bis Freitag, den 16. Februar 2024, 13 Uhr, die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und ggf. direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wie gehabt wird es möglich sein, die Stimme im Wahllokal abzugeben. Die Wahlbenachrichtigung enthält das für Sie zugeordnete Wahllokal. Bitte prüfen Sie vorab, in welchem Wahllokal Sie wählen können.

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen amtlichen weißen Stimmzettel,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und der Wahlbezirk aufgedruckt sind,

und

  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Beantragung der Briefwahl haben, wenden Sie sich gerne direkt an das Einwohnermeldeamt unter Tel.:  06151 1417-320 oder E-Mail: einwohnermeldeamt@muehltal.de.

Für alle weiteren Fragen in Bezug auf die Wahl, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel.: 06151 1417-341 oder E-Mail: wahlen@muehltal.de


Ihr Wahlamt der Gemeinde Mühltal