Grundsteuerreform zum 1.1.2025 – Was bedeutet das für mich?
Wie alle Grundbesitzer wissen, musste die Grundsteuer reformiert werden. Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten aus unterschiedlichen Jahren.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2018 müssen in ganz Deutschland die veralteten Grundlagen ab 2025 durch eine neue Grundsteuer ersetzt werden. In Hessen betrifft das ca. drei Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Eigentümerin oder Eigentümer mussten in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben machen, weil diese den Finanzämtern teilweise nicht vollständig vorlagen. Dies musste bereits seit Juli 2022 geschehen, weil die erforderlichen Schritte zur Neubewertung aller rund 3 Millionen hessischen Grundstücke durch die hessischen Finanzämter sehr aufwendig ist.
Die Ermittlung der Messbeträge durch die hessischen Finanzämter sind im Wesentlichen abgeschlossen. Dadurch konnte die Hessische Steuerverwaltung den Kommunen die Hebesatzempfehlung für die aufkommensneutrale Änderung der Hebesätze erstellen.
Die aufkommensneutrale Änderung bedeutet, dass die Kommunen mit den neuen Hebesätzen in Summe die gleichen Einnahmen erzielen, wie vor der Grundsteuerreform.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal ist dieser Empfehlung grundsätzlich gefolgt und hat am 8. Oktober 2024 folgende neue aufkommensneutrale Hebesätze ab 1.1.2025 beschlossen.
Grundsteuer A 440 v.H.
Grundsteuer B 1.120 v.H.
Die Finanzämter haben zwischenzeitlich den jeweiligen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag“ an die Eigentümer versendet. Die Grundsteuer, die dann ab 2025 zu zahlen ist, ermittelt sich aus diesem vom Finanzamt ermittelten Messbetrag und dem Hebesatz den die Gemeindevertretung beschlossen hat.
Mit der einfachen Rechnung
Messbetrag * Hebesatz (v.H.) = Grundsteuer
lässt sich die zukünftige Steuerbelastung einfach ermitteln.
Hilfestellung bei der Ermittlung des Messbetrages und der daraus zu erwartenden Höhe der Grundsteuer gibt ein Rechner auf „grundsteuer.de“. Mit diesem Rechner lassen sich konkrete Einzelfälle berechnen und Veränderungen (z.B. zukünftige Änderungen des Hebesatzes) simulieren.
Bei Rückfragen zu Ihrem ermittelten Messbetrag wenden sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Darmstadt unter der Telefonnummer 06151/10-20.
Die Gemeinde Mühltal ist für Inhalt und Funktion dieses Grundsteuerrechners nicht zuständig.
Anwenderhinweis: Bei den Eingaben in den Online-Rechner darf der „durchschnittliche Bodenrichtwert“ nicht überschrieben werden.
Link: zum Online-Rechner „Grundsteuer“: