Private Bordsteinrampen gefährden die Verkehrssicherheit und müssen entfernt werden
In den vergangenen Monaten wurden im Gemeindegebiet vermehrt solche Auffahrhilfen vor Grundstückseinfahrten festgestellt. Auch wenn die Rampen das Befahren von Garagen oder Hofflächen erleichtern sollen, können sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und müssen deshalb entfernt werden.
Die Rampen stellen Hindernisse im öffentlichen Verkehrsraum dar und können insbesondere für Fußgänger und Radfahrer zur Gefahr werden. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen besteht zudem ein erhöhtes Risiko von Stolper- und Unfallereignissen. Darüber hinaus können Bordsteinrampen den Regenwasserabfluss entlang des Bordsteins behindern. Die Folge können Wasseransammlungen und Verschmutzungen auf der Fahrbahn sein. Auch der Winterdienst wird durch die ausgelegten Rampen erschwert. Werden diese durch Räumfahrzeuge erfasst oder verschoben, können weitere Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen.
Der Straßenbaulastträger bittet daher alle Grundstückseigentümer, vorhandene Bordsteinrampen auf öffentlichen Flächen zu entfernen. Wer eine außergewöhnlich hohe Bordsteinkante vor seiner Einfahrt als Problem empfindet, kann sich an das Sachgebiet Infrastruktur der Gemeinde Mühltal wenden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, den Bordstein auf Kosten des Grundstückseigentümers abzusenken. Werden die Auffahrhilfen nicht von den Eigentümern selbst beseitigt, behält sich die Gemeinde Mühltal weitere Maßnahmen vor.
Mit dem Verzicht auf private Auffahrhilfen leisten alle Verkehrsteilnehmer einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit und einem störungsfreien Ablauf im öffentlichen Straßenraum. Der Straßenbaulastträger bedankt sich für die Unterstützung und das Verständnis.
