Dorfentwicklungsprogramm: Förderung in Mühltal noch bis 2027 möglich | Gemeinde Mühltal

Dorfentwicklungsprogramm: Förderung in Mühltal noch bis 2027 möglich


Das historische Gutshaus in der Ortsmitte von Traisa stand ein Jahr lang leer, bevor die Sanierung begann – mit Hilfe des hessischen Dorfentwicklungsprogramms, das noch bis 2027 läuft. Das Gebäude als Teil einer Hofreite war Bestandteil der denkmalgeschützten Gesamtanlage und erstrahlt nun wieder in neuem Glanz. Das Dach und die Fassade wurden hergerichtet, Haus- und Eingangstür sowie die Fensterläden erneuert. Rund 136.000 Euro investierten die Besitzer in die Außensanierung, vom Landkreis Darmstadt-Dieburg gab es über das Dorfentwicklungsprogramm des Landes 45.000 Euro dazu. Den maximal möglichen Zuschuss. Von der Beantragung und Bewilligung der Förderung bis zur Fertigstellung vergingen nur einige Monate. „Hier hat sich erneut gezeigt, wie durch die Erhaltung der bestehenden Bausubstanz und behutsame Modernisierung ein zeitgemäßes, ortsbildprägendes Wohnhaus neu belebt werden konnte und gleichzeitig das Ortsbild verbessert wird“, sagt Beate Will von der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises.

Diese Chance haben noch andere Eigentümer: Wer in Mühltal ein Wohngebäude sanieren, modernisieren oder umnutzen möchte, kann im Rahmen des hessischen Dorfentwicklungsprogramms noch bis 2027 finanzielle Unterstützung beantragen. Das hessische Dorfentwicklungsprogramm unterstützt Maßnahmen, die dazu beitragen, gewachsene Ortsstrukturen zu bewahren, Leerstände zu beheben und die Lebensqualität in den Ortskernen langfristig zu sichern. Gleichzeitig sollen Gebäude an heutige Wohn- und Nutzungsanforderungen angepasst werden.

Baudezernent und Erster Kreisbeigeordneter Lutz Köhler unterstreicht die Bedeutung des Programms: „Die Förderung trägt dazu bei, unsere Ortskerne zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig die Wohn- und Lebensqualität in unseren Gemeinden nachhaltig zu stärken. Zudem wird so Wohnraum geschaffen, der sonst womöglich ungenutzt bliebe.“ Der Mühltaler Bürgermeister Niels Starke ergänzt: „Wir freuen uns über jede Förderung, denn jede Maßnahme wertet die Ortskerne auf. Fördermöglichkeiten gibt es in jedem unserer Ortsteile. Sich zu informieren kostet nichts, kann sich aber durchaus lohnen.“

Förderberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern oder von Immobilien innerhalb der ausgewiesenen Fördergebiete in Mühltal. Unterstützt werden unter anderem Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die Umnutzung ehemaliger Wirtschafts- oder Gewerbegebäude zu Wohnraum, Ausbau von Dachgeschossen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die gestalterische Aufwertung von Hof-, Garten- und Freiflächen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die geplanten Maßnahmen harmonisch in das Ortsbild einfügen und sich an den festgelegten dorftypischen Merkmalen orientieren.

Für förderfähige Vorhaben können Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten gewährt werden, maximal jedoch 45.000 Euro pro Vorhaben. Bei Einzelkulturdenkmälern sind sogar Förderungen von bis zu 60.000 Euro möglich.

Für jede geplante private Baumaßnahme wird im ersten Schritt eine kostenlose und unverbindliche Bauberatung durch das zuständige Planungsbüro sowie das Fachgebiet Dorf- und Regionalentwicklung angeboten. Dabei werden die Fördermöglichkeiten individuell erläutert und Fragen zum Antragsverfahren beantwortet. Mit Angeboten von Handwerkern oder einer alternativ erstellten Kostenschätzung kann der Förderantrag gestellt werden. Wichtig dabei: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem ein schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt. Förderanträge können voraussichtlich bis zum 31. März 2027 gestellt werden.

Liegt Ihre Immobilie im Fördergebiet? Unter Förderung privater Maßnahmen | Gemeinde Mühltal kann eingesehen werden, wer im Fördergebiet liegt. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den Fördergebieten in Mühltal gibt es bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, dem städtebaulichen Berater (Matthias Binder, 06151/663343) oder der zuständigen Ansprechpartnerin der Dorfentwicklung beim Landkreis, Beate Will (06151/8812114).


Quelle: Landkreis Darmstadt-Dieburg