Wahlhelfer
WahlhelferInnen
Die Gemeinde Mühltal benötigt zur Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen freiwillige Wahlhelfer*innen.
Als Wahlhelfer*in hat man die Möglichkeit sich aktiv an Wahlen und damit an der Demokratie zu beteiligen sowie die Chance einen Blick hinter die Kulissen der Wahldurchführung zu werfen.
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich richtet sich die Anzahl der benötigten Wahlhelfer*innen immer nach der Anzahl der Wahlbezirke für die jeweilige Wahl, da für jeden Wahlbezirke ein Wahlvorstand gebildet werden muss.
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Wahlhelfern*innen (Wahlvorsteher*in, stellv. Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellv. Schriftführer*in und vier Beisitzer*innen).
Bei den Wahlvorständen ist zwischen allgemeinen Wahlvorständen und Briefwahlvorständen zu unterscheiden. Der allgemeine Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung in den Wahllokalen, der Briefwahlvorstand beschränkt sich hingegen auf die Zulassung der Wahlbriefe aller Briefwähler*innen.
Die übliche Aufgabenverteilung in den Wahlvorständen sieht wie folgt aus:
Der/die Wahlvorsteher*in ist der/die Vorsitzende des Wahlvostandes und hat die Aufgaben die Tätigkeit des Wahlvorstandes zu Leiten, die Anwesenheit der Mitglieder des Wahlausschusses zu kontrollieren, die Vor- und Nachmittagsschichten einzuteilen, die Aufgabenverteilung zu koordieren, die Wahlhandlung zu eröffnen und zu beenden, die Wahlurne zum Einwurf des Stimmzettels freizugeben, bei der Auszählung der Stimmzettel mitzuwirken, die Wahlergebnisse telefonisch an das Wahlamt zu übermitteln und die Wahlunterlagen am Wahlabend an das Wahlamt zurückzugeben.
Der/die Schriftführer*in ist zuständig für das Führen des Wählerverzeichnisses, die damit einhergehende Prüfung der Wahlberechtigung von Wähler*innen und das Ausfüllen der Niederschrift.
Die Beisitzer*innen geben die Stimmzettel aus, ordnen den Zutritt zum Wahlraum und des Wahlkabinen, überwachen die Einhaltung des Verbots der Wahlbeeinflussung sowohl innerhalb auch außerhalb des Wahllokales und wirken ebenfalls bei der Auszählung der Stimmzettel am Wahlabend mit. Einige dieser Tätigkeiten können allerdings auch (abhängig von der Art des Wahlvorstandes) variireren.
Die einzelnen Wahlvorstände werden üblicherweise in zwei Schichten eingeteilt, wodurch keiner der Mitglieder den gesamten Wahltag anwesend sein muss. Allerdings müssen während der Wahlhandlung immer mindestens drei Mitglieder und bei der Ergebnisermittlung am Wahlabend mindestens fünf Mitglieder des jeweiligen Wahlvorstandes anwesend sein.
Für Ihre Unterstützung als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50€.
Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und würden uns über Ihr ehrenamtliches Engagement freuen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich direkt über den untenstehenden Online-Service.