Gastro-Gewerbe | Gemeinde Mühltal

Gastro-Gewerbe

Gastronomie Genehmigungen

Betrieb einer Gaststätte

Wer eine Gaststätte betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird. Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie z.B. Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften oder Baurecht.

Die erforderlichen Unterlagen sind bei Antragstellung zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (Gewerbeanzeige gemäß § 3 HGastG) vorzulegen und dürfen nicht älter als 3 Monate sein:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
  • Gewerbeanmeldung
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes.
  • einen Auszug aus dem für den Wohnort zuständigen Insolvenzgericht (Insolvenzverzeichnis)
  • Auszug aus dem vom für den Wohnort zuständigen Vollstreckungsgericht (Schuldnerverzeichnis)
  • eine Bescheinigung in Steuersachen, zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Finanzamt



Vorübergehender Betrieb einer Gaststätte (Festbetrieb/Ausschank/Schankerlaubnis)

Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)  oder auch Schankerlaubnis

Eine einmalige Gestattung, Ausschankgenehmigung wird benötigt, sobald an einem öffentlichen Ort vorübergehend alkoholische Getränke angeboten werden, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Dazu zählen Anlässe wie der Bierausschank bei einer Vereinsfeier, private Veranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier oder der Sektempfang bei einem Tag der offenen Tür.

Es handelt sich dabei um die formale Erlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt, an einem öffentlichen Ort alkoholische Getränke auszugeben.

Neben den vollständigen Kontaktdaten benötigt das Ordnungsamt eine kurze Beschreibung der Veranstaltung:

·         Um welche Art Veranstaltung handelt es sich?

·         Wann beginnt und endet sie?

·         Welche Speisen und Getränke werden angeboten?

Mit der Anzeigenbestätigung erhält der Anzeigende u. a. auch ein Merkblatt zur Brandsicherheit. Die Anzeige ist vier Wochen vor Veranstaltung zu stellen.

Für diese Anzeige wird laut Verwaltungskostenverordnung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

Nach Anmeldung Ihrer Veranstaltung/Schankerlaubnis können Sie Ihre Veranstaltung gerne durch Veröffentlichung des Termins auf der Gemeinde Webseite bekanntmachen. Einen direkten Link zum Eintrag in den Veranstaltungskalender und Hinweise zu den Bedingungen finden Sie hier:

Veranstaltungskalender Termin hinzufügen/eintragen


Keine Abteilungen gefunden.