Ortsgericht | Gemeinde Mühltal

Ortsgericht

Ortsgericht

Ortsgerichte sind Einrichtungen der hessischen Justiz. Sie geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellungen, die außerhalb Hessens zum Teil nur durch einen Notar zu leisten sind. Sie tragen dazu bei, Kosten zu sparen.

Die wesentlichen Aufgaben der Ortsgerichte sind:

  • Beglaubigung von Unterschriften, z.B. für Grundschuldbestellungen, Löschungsbewilligungen zur Aufhebung von Hypotheken oder Vorsorgevollmachten/Betreuungsverfügungen.
  • Eine viel genutzte Dienstleistung der Ortsgerichte ist die  Schätzung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken sowohl auf Ersuchen einer Behörde als auch auf Antrag eines Beteiligten.
  • Oft müssen Ortsgerichte Nachlässe sichern und Wohnungen versiegeln, wenn kein Angehöriger vorhanden ist oder die Gefahr besteht, dass "Unbefugte" sich widerrechtlich das Erbe aneignen könnten.
  • Auf Aufforderung der Gerichte stellen Ortsgerichte Sterbefallanzeigen aus, die vom Nachlassgericht zur Ermittlung von Erben usw. verwendet werden.

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin!

Erläuterungen: 
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der hessischen Justiz. Sie erfüllen nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGG) verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. So werden Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften vorgenommen oder Sterbefallsanzeigen bearbeitet, um so den Betreffenden den Weg zum Amtsgericht zu ersparen. Außerdem sind Ortsgerichte in besonderen Fällen bei der Sicherung eines Nachlasses oder bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen beteiligt oder nehmen auf Antrag Grundstücks- und Gebäudeschätzungen vor. Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen. Sie bestehen in allen hessischen Gemeinden.

Hinweis:

Es wird gebeten, eigene Kopien zur Beglaubigung vorzulegen.

Kosten/Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der "Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen" und dem zugehörigen Gebührenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.

Beispiele:

Für eine Beglaubigung ist eine Aufwandspauschale/Verwaltungsgebühr von 7,50 € je Unterschrift vor Ort zu entrichten.

Bei ortsgerichtlichen Schätzungen von Wohngebäuden und/oder Grundstücken richten sich die Kosten nach dem ermittelten Schätzwert.

Wird der Antrag oder das Ersuchen zurückgenommen und endet damit die Tätigkeit des Ortsgerichts vor der Erledigung des Geschäfts, erhebt das Ortsgericht ein Viertel der Gebühr, die für das abgeschlossene Geschäft zu erheben wäre.

Die vollständige Gebührenordnung für die Ortsgerichte (gültig ab 01.01.2023) finden Sie auf dieser Seite des Landes Hessen:

Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen


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Wir sind Ansprechpartner für das gemeindliche Schiedsamt und beraten Sie bei allen ortsgerichtlichen Angelegenheiten wie öffentliche Unterschriftsbeglaubigung und Schätzung von Immobilien. Bei nachbarschaftlichen Fragen und Schlichtungen können Sie sich auch direkt von den entsprechenden Schiedsämtern der Gemeinde beraten lassen. Sprechstunden nach Vereinbarung.

Ortsgericht Mühltal I

für die Ortsteile:

  • Nieder-Ramstadt,
  • Traisa,
  • Trautheim,
  • Waschenbach,
  • In der Mordach

 Ortsgerichtsvorsteher

Herr Tilman Stolte

+49 160 1567814

Ortsgerichtsschöffen (stellv. Ortsgerichtsvorsteher):

Helmut Breitwieser
Dorothee Mersmann-Krauss
Issam Khoury
Peter Rädel
Peter Stühlinger


Die Sprechstunden des Ortsgerichtes Mühltal I sind ab dem 12.01.2022 mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Brückenmühlensaal des Bürgerzentrums Nieder-Ramstadt (Eingang Vingåkerweg).

Ortsgericht Mühltal II

für die Ortsteile:

  • Nieder-Beerbach und
  • Frankenhausen

Ortsgerichtsvorsteher

Herr Carsten Ament

+49 6167 939676

+49 160 90524056

Ortsgerichtsschöffen (stellv. Ortsgerichtsvorsteher):

Heike Kleutgens
Bettina Schwalme
n.n.