Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden.
Wenn Sie am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (dazu gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) in Hessen sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Alle Informationen erhalten Sie auf der Website der Hessischen Finanzämter:
Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Finanzamt in Darmstadt:
Informationen zu den aktuellen Grundsteuerhebesätzen in Mühltal finden Sie im Bereich Finanzen: