Hunde | Gemeinde Mühltal

Hunde

Hunde

Hundehaltung

Grundsätzlich gilt, dass die Hundehaltung in Hessen erlaubt ist.

In Mühltal ist, wie in den meisten Gemeinden, die Haltung von Hunden steuerpflichtig. Demnach muss ein Hund immer bei dem Steueramt der Gemeinde Mühltal angemeldet werden. Wird die Hundehaltung aufgegeben oder verstirbt das Tier, so ist der betreffende Hund auch wieder abzumelden. Die Höhe der Hundesteuer ist abhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde. Demnach beträgt die die jährliche Steuer für den ersten Hund 60,00 €, für den zweiten Hund 96,00 € und für jeden weiteren Hund 120,00 €.

Die hier hinterlegten Formulare bitte unterschrieben bei der Steuer- und Gebührenverwaltung einreichen.

Anmeldung eines Hundes                                Abmeldung eines Hundes


gefährliche Hunde

Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Hessen erlaubnispflichtig.
Gefährlich sind Hunde entweder, da sie aufgrund ihrer Rasse und der damit einhergehenden Eigenschaften nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, als gefährlich eingestuft sind oder Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht.  
Gilt ein Hund als gefährlich, so ist zunächst ein Antrag auf Erlaubniserteilung beim Ordnungsamt zu stellen.

Hierzu muss man:

  • volljährig sein,
  • ein Führungszeugnis vorlegen,
  • einen Sachkundenachweis erbringen,
  • eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweisen,
  • die artgerechte Haltung nachweisen,
  • nachweisen, dass der Hund gechipt ist,
  • einen Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichversicherung erbringen
  • und nachweisen, dass die bereits fällig gewordene Hundesteuer entrichtet worden ist.

Die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes wird grundsätzlich befristet für eine Dauer von bis zu vier Jahren erteilt. Eine unbefristete Erlaubnis kann erst dann erteilt werden, wenn zuvor mindestens zwei befristete Erlaubnisse erteilt wurden oder der betreffende Hund bereits über zehn Jahre alt ist.

Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes fallen Gebühren in Höhe von 145,00 € an (Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Inneren und für Sport).
Zudem muss auch ein gefährlicher Hund beim Steueramt an- bzw. abgemeldet werden. Für einen gefährlichen Hund sind in Mühltal jährlich 600,00 € Steuer zu zahlen.

Formular zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes:

Antrag Haltung gefährlicher Hund


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