Abrundungssatzung Nordöstlich Eichelsweg OT FH | Gemeinde Mühltal

Abrundungssatzung Nordöstlich Eichelsweg OT FH


Az.: 6.1.3.

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I S. 11), in derFassung vom 17.10.1996 (GVBl. I, S. 456) sowie des § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in derFassung vom 25.08.1997 (BGBl. I S. 2081 ff.), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungvom09.06.1998folgende

Satzung

der Gemeinde Mühltal, Kreis Darmstadt-Dieburg, über die Festlegung und Abrundung eines Teilesdes im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Frankenhausen im Bereich nordöstlich des Eichelswegesbzw. der K 138 (Flur 1 Nr. 19).

erlassen:

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
(1)Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (§ 34 BauGB) umfasst das Gebiet, das innerhalb der in der bei-gefügten Karte eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt.
(2)Die beigefügte Karte ist Bestandteil der Satzung.

§ 2 Festsetzungen
Gem. § 34 Abs. 4 werden für das neu zu bebauende Grundstück entsprechend § 9 Abs. 1 BauGB folgendeFestsetzungen getroffen:
-maximal II Vollgeschosse
-geneigte Dachform zwischen 30° bis40°
-Firstrichtung parallel zum Eichelsweg-Gauben sind zulässig
-hintere Baugrenze 25,0 m hinter der Straßenbegrenzungslinie
-der vorhandene Walnußbaum ist im Bestand zu erhalten
-Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind in ihrer Oberfläche aus Rasenverbundsteinenherzustellen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Abs. 5 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachungin Kraft.

Mühltal, den 24.07.1998

Der Gemeindevorstand:in Vertretung

gez.:Plößer

Erster Beigeordneter

Anlage: 1 Karte (nicht beigefügt)