Gebühren Personenstandswesen | Gemeinde Mühltal

Gebühren Personenstandswesen

Erhebung von Gebühren für das Personenstandswesen

Stand 2015
Az.: 0.5.2

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 18. Juli 2014 (GVBl. S. 178), des § 72 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBI. l S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBI. l S. 2588), des § 5 des Hess. Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (HAGPStG) vom 19. November 2008 (GVBI. l S. 964) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2014 (GVBl. I S. 282) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal am 10.02.2015 folgende

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Personenstandswesen

beschlossen:

§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde Mühltal erhebt zur Deckung ihres Verwaltungsaufwands für die Wahrnehmung der Aufgaben des Standesamts für den Bereich des Standesamtsbezirks Mühltal Gebühren nach den Bestimmungen der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-Mdl, vom 25.11.2009, GVBI. I S. 462), zuletzt geändert durch § 4 Verwaltungskostenordnung MdIS vom 7. 6. 2013 (GVBl. S. 410), in der jeweils geltenden Fassung, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Erhebung, Fälligkeit und Entstehung der Kosten (Gebühren und Auslagen) richten sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz (HVwKostG), i. d. F. vom 12.01.2004, GVBI. I S. 36, zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBI. I S. 622), in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Abweichende Gebührenfestsetzung
(1) Die Gemeinde Mühltal bietet für Eheschließungen und Verpartnerungen folgende Sonderservicezeiten außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten an:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Freitag 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Samstag 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
  • An Sonn- und Feiertagen werden keine Sonderservicezeiten angeboten.

Für die Inanspruchnahme einer Sonderservicezeit wird bei Trauungen, die im Trauzimmer des Rathauses Nieder-Ramstadt stattfinden, abweichend der Ziffern 61312 und 63312 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur VwKostO-Mdl eine Gebühr in Höhe von 80,00 € erhoben.
(2) Die Gemeinde Mühltal bietet für Eheschließungen und Verpartnerungen neben dem in Abs. 1 Satz 3 genannten Trauort folgende Sondertrauorte an:
a) Kapelle auf dem Gelände der Burg Frankenstein,
b) Jugendstilsaal „Blauer Salon“ im Hofgut Dippelshof
Abweichend von den Ziffern 61321, 61322, 63321 und 63322 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur VwKostO-Mdl wird für die Vornahme der Eheschließungen/ Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften an einem der genannten Sondertrauorte — während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten— eine Gebühr in Höhe von 150,00 € pro Paar erhoben.
(3) Die Trauzeremonie einschließlich der Vor- und Nachbereitung des Trauortes beträgt maximal eine Stunde. Für eine Überschreitung der Zeit betragen die zusätzlichen Gebühren für jede weitere angefangene halbe Stunde 30,00 €.

§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. März 2015 in Kraft.

Mühltal, den 23.02.2015 Der Gemeindevorstand
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(Dr. Mannes, Bürgermeisterin)