Partnerschaft-Zuwendung | Gemeinde Mühltal

Partnerschaft-Zuwendung

Richtlinien über Zuwendungen der Gemeinde Mühltal für Partnerschaftsbegegnungen mit verschwisterten Städten/ Gemeinden

Az.: 3.2.2

Die Gemeinde Mühltal gewährt im Rahmen der Haushaltsplanansätze für Partnerschaftsbesuche aufgrund der nachstehenden Richtlinien Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch
auf Gewährung von Zuschüssen aufgrund dieser Richtlinien besteht nicht. Zuwendungen oder Zuschüsse nach anderen bestehenden Richtlinien der Gemeinde Mühltal sind neben diesen Zuschüssen nicht möglich. Zuschussanträge müssen bis 1. Januar eines jeden Jahres für das kommende Jahr bei der Gemeinde in schriftlicher Form vorgelegt werden; unter Beifügen des Veranstaltungsprogramms. Spätere Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Ausschöpfung der Mittel berücksichtigt.

  1. Personenkreis
    Einen Zuschuss können nur alle in der als Anlage 1 beigefügten Liste aufgeführten Institutionen aus Mühltal erhalten.
    Private Reisegruppen erhalten ebenfalls einen Zuschuss, wenn mindestens acht Personen teilnehmen und diese Einwohner der Gemeinde Mühltal sind. Für Besucher aus den Partnerstädten/ Gemeinden wird kein Zuschuss gewährt.

2. Zuschüsse für Partnerschaftsbesuche¹
Unabhängig von der Beförderungsart, der Reisedauer sowie dem Reisezweck gewährt die Gemeinde Mühltal für jeden Teilnehmer des unter 1. genannten Personenkreises eine pauschalierten Fahrtkostenzuschuss. Dieser beträgt für die Reise nach Vingäker 36,00 EUR und für die Reise nach Nemours 15,00 EUR pro Person.
Für Schüler, Studenten und Auszubildende mit gültigem Nachweis erhöht sich die Pauschale in Satz 2 auf 51,00 EUR pro Person bzw. 25,00 EUR pro Person.²

3. Langfristige Aufenthalte in den Partnerstädten/ Gemeinden
3.1. Der Gemeindevorstand kann einen Zuschuss gewähren, dessen Höhe sich nach der Art, Dauer, Zweck und Teilnehmerzahl richtet.

Diese Richtlinien treten am 01. Juni 1982 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien außer Kraft.

Mühltal, den 27. April 1982

Der Gemeindevorstand

gez.:

Späth
Bürgermeister



¹ geändert durch Euro- Artikelsatzung vom 24.08.2001 mit Wirkung vom 01.01.2002
² Nr. 2 geändert durch GVE- Beschluss vom 06.02.2001