Verleihung Sportehrenpreis | Gemeinde Mühltal

Verleihung Sportehrenpreis

Richtlinien über die Verleihung des Sportehrenpreises der Gemeinde Mühltal

Aktz.: 3.4
Stand: 19.03.2013

I.
Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in der Gemeinde Mühltal wird der Sportehrenpreis der Gemeinde Mühltal verliehen. Geehrt werden können nur Sportler_innen und Persönlichkeiten, die ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Mühltal haben und/oder ihre sportliche Betätigung als Vereinsmitglied in einem Sportverein der Gemeinde Mühltal ausüben.

II.
(1) Der Sportehrenpreis für Sportler_innen wird in den Farben Bronze, Silber und Gold verliehen. Zum Sportehrenpreis wird eine Urkunde ausgestellt sowie eine Medaille (Sportler_innen unter 18 Jahre) bzw. eine Anstecknadel/Pin (Sportler_innen über 18 Jahre) vergeben. Über die Verleihung entscheidet der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Mühltal.
(2) Der Sportehrenpreis für besondere Verdienste um den Sport wird verliehen, wenn sich eine Persönlichkeit in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter_in, Übungs- oder Jugendleiter_in in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitensportarbeit besonders verdient gemacht hat. Zum Sportehrenpreis wird eine Urkunde ausgestellt sowie eine Anstecknadel/Pin vergeben. Über die Verleihung entscheidet der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Mühltal.

III.
Der Sportehrenpreis soll in einem würdigen Rahmen von der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der/dem Bürgermeisterin und der/dem Vorsitzenden des Sport-, Kultur- und Sozialausschusses verliehen werden. Dies geschieht nach Möglichkeit bei einer jährlichen öffentlichen Veranstaltung, die vom Sport-, Kultur- und Sozialausschuss durchgeführt und durch die Gemeindeverwaltung organisatorisch unterstützt wird.

IV.
Der Sportehrenpreis (Urkunde, Medaille, Anstecknadel/Pin) geht in das Eigentum der/des Ausgezeichneten über. Die Auszeichnung ist nicht übertragbar.

V.
Der Sportehrenpreis (nach Ziff. II. (1)) wird Sportler_innen verliehen und kann bei entsprechender sportlicher Leistung jährlich verliehen werden.

VI.
Der Sportehrenpreis für Sportler_innen (nach Ziff. II. (1)) wird in Bronze verliehen:
- an die/der 1. Kreismeister_in
- an die/der 1., 2. und 3. Bezirksmeister_in (Gaumeister_in, Regionalmeister_in o.ä.)
- für das 15malige Erringen des Sportleistungsabzeichens des Deutschen Sportbundes

Der Sportehrenpreis für Sportler_innen (nach Ziff. II. (1)) wird in Silber verliehen:
- an die/der 1., 2. und 3. Hessenmeisterjn
- für das Erringen des 4. bis 8. Platzes bei Deutschen Meisterschaften
- für das 25malige Erringen des Sportleistungsabzeichens des Deutschen Sportbundes

Der Sportehrenpreis für Sportler_innen (nach Ziff. II. (1)) wird in Gold verliehen:
- für das Erringen des 1. bis 3. Platzes bei Deutschen Meisterschaften
- für die Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Paralympics oder Olympischen Spielen
- für das 35malige Erringen des Sportleistungsabzeichens des Deutschen Sportbundes

jeweils im Einzel- und Mannschaftswettbewerb.

Als Meisterschaft im Sinne dieser Richtlinien gelten auch Pokalsiege u.ä., die den geforderten Meisterschaften gleichzustellen sind. Über die Ehrungen, die durch diese Richtlinien nicht abgedeckt sind, entscheidet der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss.

VII.
Vorschlagsberechtigt für alle Ehrungen sind die Sportvereine. Die Anträge zur Ehrung, sind mit Namen und dem Nachweise (z.B. Ergebnislisten) für die erbrachten Leistungen/Verdienste, in der Regel bis spätestens am letzten Tag der hessischen Sommerferien an die Gemeinde Mühltal einzureichen. Ehrungsvorschläge welche nach dem Stichtag eingereicht werden, können ggf. erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.

VIII.
Diese Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien über die Stiftung und Verleihung der Sportplakette und eines Ehrenpreises der Gemeinde Mühltal außer Kraft.

Mühltal, den 15.04.2013


Dr. A. Mannes
(Bürgermeisterin)