Verleihung Vereinsplakette
Richtlinien über die Verleihung von Vereinsplaketten und Ehrenpreisen
Az.:2.5
Stand: 03/2013
I.
Die Gemeinde Mühltal erkennt die Leistungen der Vereine als für das örtliche Gemeinschaftsleben notwendig, geeignet und förderungswürdig an und unterstützt die
ehrenamtliche Arbeit aller Vereine der Gemeinde Mühltal finanziell im Rahmen der Vereinsforderungsrichtlinien vom 17. Mai 1978. Um zusätzliche Anreize zu besonderen Leistungen im sportlichen Bereich zu geben, wurden die Richtlinien über die Stiftung und Verleihung der Sportplakette und eines Ehrenpreises der Gemeinde Mühltal beschlossen. Diese Richtlinien sind nicht anzuwenden für die Vereine, die keine Sportvereine sind. Zur Gleichstellung aller Vereine werden deshalb die nachstehenden Grundsätze über Vereinsehrung beschlossen.
II.
Die Gemeinde Mühltal ehrt die Mitglieder der ortsansässigen Vereine (ausgenommen der Sportvereine und Parteien) für besondere Leistungen.
Ehrungen werden ausgesprochen
a) für Leistungen im aktiven Bereich (z.B. bei Wettkämpfen und Einsätzen),
b) für Leistungen bei allgemeinen Vereinsaufgaben (z.B. bei langjähriger, verdienstvoller, verantwortlicher, ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein)
c) für musikalische Leistungen (Instrumental- und Vokalmusik)
d) bei besonders herausragender Leistung, die nicht unter die Buchstaben a) - c) fallt, wenn der Gemeindevorstand dies in Form einer Ausnahmeentscheidung beschließt.
III.
Für besondere Leistungen im aktiven Bereich wird eine Vereinsplakette geschaffen, die das Gemeindewappen trägt und den Text "Für besondere Leistungen im/bei (z.B. Sozialarbeit / kulturellen Bereich oder Brandbekämpfung (jeweils zutreffendes; ggf. auch kombiniert)) - Gemeinde Mühltal".
IV.
Für besondere Leistungen bei allgemeiner Vereinstätigkeit wird eine Vereinsplakette geschaffen, die das Gemeindewappen trägt und den Text in/bei (z.B. der Sozialarbeit/ Gesundheitsdienst/um die Geselligkeit/um die Kultur/um die Feuerwehr (jeweils zutreffendes; ggf. auch kombiniert)) sowie der/die Name/n des/r Verein/s/e und darunter-
Gemeinde Mühltal".
V.
Diese Plaketten werden in Bronze, Silber und Gold verliehen. Der Name des Inhabers wird mit einem Schildchen aufgelegt. Dazu wird eine entsprechende Anstecknadel
ausgegeben und über die Verleihung eine Urkunde ausgestellt. Sie gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Die Vereinsplakette soll in einem würdigen Rahmen
gemeinsam von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem Bürgermeister und der/m Vorsitzenden des Sport-, Kultur- und Sozialausschusses verliehen werden; nach
Möglichkeit bei einer gemeinsamen Veranstaltung der genannten Vereine unter organisatorischer Mithilfe der Gemeindeverwaltung.
VI.
Die Entscheidung über die Verleihung und die Art (Bronze oder Silber) trifft, auf Vorschlag des Gemeindevorstandes, der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss (in nichtöffentlicher
Sitzung). Jedes Vereinsmitglied kann ungeachtet der Zahl seiner besonderen Leistungen nach III. und IV. jeweils nur einmal eine Vereinsplakette erhalten. Eine Steigerung von
Bronze auf Silber und Gold ist möglich. Die Verleihung der zweiten und dritten Stufe erfolgt nur, wenn die vorhergehende bereits erworben ist.
Wird die Verleihung der Verdienstplakette der Gemeinde Mühltal erwogen, ist die Entscheidung über die Vereinsplakette bis zur Entscheidung über die Verleihung der
Verdienstplakette zurückzustellen und ggf. bei Verleihung der Verdienstplakette nicht mehr durchzuführen.
VII.
Der Gemeindevorstand kann statt eines Vorschlages an den Sport-, Kultur- und Sozialausschuss nach VI. auf einstimmigen Beschluss eine andere Ehrungsform - insbesondere
für Mannschaftsleistungen - wählen (Ehrenpreis). Auch diese Ehrung ist in der Veranstaltung nach V. zu überreichen. Eine Urkunde wird ausgestellt, eine Anstecknadel wird nicht überreicht.
VIII.
Anträge zur Ehrung mit Namen und ausführlicher Beschreibung der besonderen Leistung/en sind an den Gemeindevorstand zu richten.
Mühltal, den 16. Juli 1985
In Vertretung
Runtsch
Erster Beigeordneter