Förderung
Förderung
Kommunale und private Vorhaben der Dorfentwicklung werden auf Grundlage des IKEKs sowie nach den Vorgaben von „Bauen im ländlichen Raum“ umgesetzt.
Achtung:
Förderanträge können aber erst nach Abschluss und Abnahme des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) gestellt werden – mit einer Ausnahme: Maßnahmen an eingetragenen Kulturdenkmälern in Mühltal können im Rahmen der Privatförderung bereits jetzt schon gefördert werden!
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Fach- und Förderstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Frau Meyer-Marquart und Frau Will beraten Sie unter den Rufnummern 06071 – 881-2108 oder 881-2114 sehr gerne.
Beachten Sie hierzu bitte den folgenden Flyer zur Privatförderung.
Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben
Erklärte Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur Investitionen in den Ortskernen förderfähig. Die Richtlinie sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in den abgegrenzten Fördergebieten in den Ortskernen und bei Kulturdenkmälern vor. Im IKEK ist die Fördergebietsabgrenzung für private Antragsteller zu erarbeiten. Sie ist aus der Siedlungsgenese abzuleiten und der Gebietszuschnitt sollte unter strategischen Gesichtspunkten (Lage, Struktur, Funktion und Bedeutung, Lenkung der Fördermittel) festgelegt werden.
Um auch zukünftig einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten, können ausschließlich die „alten Ortskerne bis 1950“ mit ihrer historisch wertvollen Bausubstanz als Fördergebiet ausgewiesen werden. Kulturdenkmale können auch außerhalb des abgegrenzten Fördergebiets gefördert werden.
Unter einer strategischen Abgrenzung des Fördergebiets ist zu verstehen, dass unter städtebaulichen Gesichtspunkten ein zusammenhängender Siedlungsbereich, der auch kleiner als die eigentliche Ortskernlage sein kann, fachlich abgegrenzt wird und damit eine Konzentration auf ortstypisch gering überformte Siedlungsbereiche unter dem Motto „Baukultur stärken und reaktivieren“ erfolgen sollte. Die Kommune kann hier auch gezielt auf die Behebung städtebaulicher Missstände reagieren oder sich auf solche Bereiche beschränken, die aufgrund ihrer zentralen Lage besonders ortsbildprägend oder ihre Förderung für eine Vorbild- und Nachahmungsfunktion prädestiniert sind.
Nach Festlegung der Fördergebiete für Private werden sie an dieser Stelle veröffentlicht
ACHTUNG: Mit einer Maßnahme darf erst dann begonnen werden, wenn ein schriftlicher Zuwendungsbescheid vorliegt (das gilt auch für Auftragserteilung und Materialeinkauf bei Eigenleistung).