KW1 Förderung von Photovoltaik-Anlagen | Gemeinde Mühltal

Photovoltaik-Förderprogramm


Eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben bedeutet aktiv die Umwelt zu schützen. Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört es, dass sie im Betrieb kein CO2 erzeugt. Die Installation einer Photovoltaikanlage spart zudem bares Geld: die jährlichen Stromkosten sinken erheblich und die Einspeise­vergütung sichert eine langfristige Rendite.

Die Gemeinde Mühltal gewährt ab 01.01.2023 Fördermittel für die Neuanschaffung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Mit dem Förderprogramm Photovoltaik möchte sie den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet weiter vorantreiben. Es stellt damit einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Mühltal dar. Weiterhin sollen von dem Förderprogramm nicht nur Personen mit Wohneigentum, sondern auch Personen die zur Miete leben profitieren. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und Mini-PV-Anlagen („Balkonmodulen“) im Gemeindegebiet, die nach dem Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie – also dem 01.01.2023 – in Betrieb genommen werden.

Welche Schritte sind erforderlich?

  1. Machen Sie sich mit der Förderrichtlinie vertraut.
  2. Informieren Sie sich im Solardachkataster Hessen (https://www.energieland.hessen.de/solar-kataster) über die Eignung Ihres Daches, holen Sie Angebote ein und entscheiden Sie sich für einen geeigneten Anbieter.
  3. Stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer PV-Anlagen-Förderung (siehe Formular unten). Dieser Antrag wird von der Gemeinde Mühltal geprüft und Sie erhalten einen Bescheid zu Ihrem Antrag.
  4. Lassen Sie die Anlage errichten und melden Sie diese an.
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis inklusive Ihrer Fördernummer mit allen notwendigen Anlagen ein.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Mini-PV-Anlagen beträgt die Förderhöhe 100 Euro für ein Standard-Solarmodul (300 Watt) bzw. 200 Euro für zwei Standard-Solarmodule (600 Watt) einmalig je Haushalt.

Für Aufdach-, Indach- und Fassaden-PV-Anlagen beträgt die Förderhöhe 150 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung – jedoch maximal für 10 kWp – einmalig je Haushalt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind EigentümerInnen, MieterInnen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in der Gemeinde Mühltal. Der Installationsort der Anlage muss ebenfalls im Gebiet der Gemeinde liegen.

Direkter Link zum Registrierungsformular:

Online-Registrierung PV-Förderung