KW27 LaDaDi - Wasserentnahme untersagt - Allgemeinverfügung | Gemeinde Mühltal

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im LaDaDi verboten


Aktualisierung 13.09.2023: Diese Allgemeinverfügung wurde widerrufen.
Weitere Informationen finden Sie im Zugehörigen Artikel:
KW 37 Widerruf Allgemeinverfügung

Die extreme Trockenheit der letzten Wochen hat in den Oberflächengewässern im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Zudem nimmt die Anzahl trockenfallender Fließgewässer signifikant zu. Die Landespegel an der Modau (Eberstadt) und an der Gersprenz (Wersau und Harreshausen) liegen zudem unter dem kritischen Abflusswert von MNQ, und es sind deutlich zunehmende Werte der Wassertemperatur zu beobachten.

Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung gültig

Auf Grund der zu beobachtenden aktuellen Entwicklung und Wetterprognosen, wird nach sorgfältiger Abwägung der vorliegenden Daten mit sofortiger Wirkung eine Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz und ein Appell zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser für angemessen und erforderlich gehalten.

Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs wird für alle Oberflächengewässer im Landkreis Darmstadt-Dieburg verboten, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.

Ausgenommen sind das Tränken von Vieh

Von den Verboten ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen im Sinne des Gemeingebrauchs nach § 25 WHG sowie zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) zur Entnahme oder Nutzung der Fließgewässer.

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 Nr. 1 HWG wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.

Zudem weist der Erste Kreisbeigeordnete Lutz Köhler auf die Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hin:

  • Angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung),
  • Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern,
  • In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen
  • (dazu sollte jetzt vorausschauend die Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst werden),
  • Nicht täglich bewässern (lieber 1 bis 2x die Woche kräftig),
  • Bedarfsgerecht bewässern,
  • Punktgenau bewässern,
  • Prioritäten bei der Bewässerung setzen.

Die Allgemeinverfügung wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und ist mit sofortiger Wirkung gültig. Sie gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis einschließlich 31. Oktober 2023.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut (PDF-Download):

Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Quelle und weitere Informationen:

Webseite LaDaDi