Plakatierung | Gemeinde Mühltal

Plakatierung

Plakatierung

Plakatträger

Die Plakatierung auf öffentlichen Flächen im Ortsgebiet ist grundsätzlich genehmigungs- und gebührenpflichtig. Eine Genehmigung hierfür ist in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Plakatierung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit:

Antrag Ausnahmegenehmigung zur Plakatierung

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen
Für die Genehmigung gem. Ziff. 6 der Richtlinien der Gemeinde Mühltal über das Aufstellen und Anbringen von Plakaten wird eine Gebühr erhoben.

Für Plakate mit einem Außenmaß bis zur Größe von DIN-A2 in Höhe von 0,20 € pro Plakat und Anzahl der Kalendertage;
Die Mindestgebühr beträgt 15,00 Euro pro Aktion
oder
für Plakate mit einem Außenmaß ab DIN-A1 in Höhe von 0,30 € pro Plakat und Anzahl der Kalendertage erhoben;
mindestens jedoch 25,00 Euro pro Aktion.

Zuzüglich wird für die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßengelände gemäß § 9 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Mühltal und dem dazu ergangenen Gebührenverzeichnis eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von
0,50 € pro Kalendertag; mindestens jedoch 15,00 € pro Aktion
oder
120,00 € pro Jahr erhoben.
Lediglich für Vereine können sich Ausnahmen von der Gebührenpflicht aus den Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Mühltal ergeben.

Eine Plakatierung ist sowohl zu gewerblichen und privaten Zwecken, als auch von Vereinen, Parteien und Wählergemeinschaften zum Zweck der Wahlwerbung bei amtlichen Wahlen zulässig. Es dürfen von jedem Antragsteller maximal 20 Palakate bis zur Größe Din A0 pro Aktion aufgestellt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass durch Plakatträger keinesfalls Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer oder Einengungen von Verkehrswegen entstehen dürfen.

Eine Genehmigung durch die Gemeinde Mühltal gilt nur für die Ortsstraßen im Bereich des Gemeindegebiets und für die Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten. Die Genehmigung für die Plakatierung an Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist bei Hessen-Mobil in Darmstadt zu beantragen. Plakatierungen auf privaten Flächen, wie z. B. am eigenen Zaun, sind nicht genehmigungspflichtig und können jederzeit angebracht werden.

Werbebanner

Die Anbringung von Werbebannern auf öffentlichen Flächen ist ebenfalls gebühren- und genehmigungspflichtig und muss bei der Straßenverkehrsbehörde formlos beantragt werden. Hierfür richtet sich die Gebühr nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Mühltal.

Wahlwerbung

Plakatierungen von Parteien oder Wählergemeinschaften sind im Rahmen von amtlichen Wahlen gebührenfrei, allerdings anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig. Hierzu ist die Straßenverkehrsbehörde über die geplante Plakatierung schriftlich zu informieren.
Im Rahmen der Wahlwerbung dürfen Plakate allerdings frühstens 2 Monate vor der betreffenden Wahl aufgehängt werden und sind spätestens 2 Wochen nach der Wahl wieder abzunehmen. Hier gelten keine Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Plakate.

Zudem besteht anlässlich von Wahlen die Möglichkeit Großplakatwände (Wesselmann-Tafeln)  im Ortsgebiet aufzustellen. Hierfür stehen insgesamt fünf Standorte zur Verfügung. Zur Aufstellung von Großplakatwänden gelten die gleichen Regelungen wie bei der Plakatierung im Rahmen von Wahlen.

Werbeanlagen

Anlagen der Außenwerbung sind alle ortsfesten oder ortsfest genutzten Anlagen, die der Ankündigung, der Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Werbeanlagen gelten als bauliche Anlagen und bedürfen daher der Anzeige bei dem Fachbereichs 3 Bauen u. technische Dienste.

Großflächentafeln

Im Ortsgebiet der Gemeinde Mühltal stehen insgesamt drei Großflächentafeln der DPW zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung dieser ist bei der DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG zu beantragen.


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